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Lästern am Arbeitsplatz: So gehen Sie damit um

Lästern ist alltäglich. Jeder kennt das Gefühl der Ohnmacht, wenn man spürt oder hört, dass Menschen über einen lästern. Gleichsam gut tut es meist, wenn man selbst tratscht. “Hast du schon gehört..” oder “Wusstest du schon…” Wie steht es allerdings mit dem Lästern am Arbeitsplatz? Bis zu welchem Grad ist das Lästern am Arbeitsplatz in Ordnung? Fakt ist, dass es das Arbeitsklima stark beeinträchtigt. Es ist aber ein weit verbreitetes Problem mit dem viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber kämpfen müssen.

Warum lästern wir überhaupt?

Das Lästern begegnet einem abgesehen vom Arbeitsplatz, eigentlich überall im Leben. Es liegt in der Natur des Menschens, dass er das was ihn beschäftigt los werden muss. Dabei hat er nicht zwangsweise böse Absichten. Er muss einfach bei irgendwem Dampf ablassen sei es über den Chef, Freunde oder über die Familie. Dabei ist einem manchmal auch gar nicht so klar, dass es eventuell zu Problemen am Arbeitsplatz führen kann. Wenn man sich gerade über die neueste Anordnung des Chefs bei einem Kollegen auslässt und dann leider der Chef davon Wind bekommt, führt das natürlich zu unangenehme Konfrontationen. Aber mit einer aufrichtig gemeinten Entschuldigung lassen sich kleine Missgeschicke noch beseitigen. Anders ist es aber, wenn mit Absicht gelästert wird. Gezielt, um bestimmten Personen Schaden zuzufügen. Dies kann große Konsequenzen mit sich bringen.

Nicht zu unterschätzende Konsequenzen des Lästerns

Eins ist es den Unmut anderer Kollegen auf sich zu ziehen. Wenn man über seinen Vorgesetzten oder Arbeitgeber lästert, kann das zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Dabei kommt es darauf an, wo und unter welchen Umständen gelästert wurde. Wenn es an einem Ort geschehen ist, wo es jeder, der vorbei geht oder in der Nähe sitzt mitbekommt, zählt es zur Öffentlichkeit. Dann ist es eine Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber. Auch in welchem Ausmaß gelästert wurde spielt eine Rolle und es könnte gegen als sogenannte Ehrverletzung gelten. Der Arbeitgeber ist dann dazu berechtigt eine Abmahnung zu erteilen. Sollten sogar beleidigende Worte gefallen sein, kann der Arbeitgeber auch eine Kündigung aussprechen.

Anders sieht es aus, wenn man in einem Gespräch mit einer vertraulichen Person seinen  Frust über den Chef raus lässt. Bei einer Unterhaltung unter vier Augen oder unter privaten Umständen kann der Arbeitgeber nichts machen. Auch wenn dabei auf irgendeine Weise das Gesprochene an den Chef gelangt, kann er dagegen trotzdem nichts unternehmen. Wichtig dabei ist, dass das Lästern im privaten Rahmen nicht mit Absicht oder bewusst so vom Verursacher eingesetzt wird, damit es nach außen dringt. Hier dürfte eine Kündigung ebenfalls möglich sein.

Das sagt der Gesetzgeber dazu

Das Landesgericht Rheinland-Pfalz und das Arbeitsgericht Essen haben dies in einem Fall bestätigt. Dabei habe sich eine Mitarbeiterin während eines Telefonats über ihren Chef vulgär ausgelassen. Der Chef händigte ihr darauf die Kündigung aus. Doch musste er die Kündigung zurück nehmen, da sich die Mitarbeiterin in privatem Rahmen mit einer ihr vertrauten Person ausgetauscht hat. Das Gericht entschied, dass es keine Grundlage für eine Kündigung ist.

Bei sozialen Medien ist aber Vorsicht geboten. Dabei wird nämlich alles was Sie auf Twitter oder Facebook posten, als öffentlich angesehen. Da man hier auch davon ausgehen kann, dass das Teilen und Liken von Postings zu einer noch schnelleren Verbreitung führt, dürfte man im Zweifelsfall davon ausgehen, als Lästerer schlechte Karten zu haben, sollte ihr Vorgesetzter davon erfahren.

Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, gibt es noch weitere die nicht zu unterschätzen sind. Auch die Arbeitsatmosphäre kann erheblich gestört werden. Das kollegiale Miteinander ist schnell zerstört, wenn die Kollegen es mit dem Lästern übertreiben. Außerdem sind die Grenzen vom Lästern zum Mobbing fließend. Auch hier begeben sich Lästerer auf dünnes Eis. Denn neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist auch eine private Klage durch die betroffene Person nicht auszuschließen.

4 simple Tipps im Umgang mit dem Lästern

    1. Ruhig bleiben: Egal wie sehr Ihre Kollegen Sie wieder auf die Palme bringen, es gilt immer Ruhe bewahren. Versuchen Sie ihre Gedanken erst mal von der emotionalen Ebene auf die sachliche zu bringen. Dann können Sie mit Tipp 2 beginnen.
    2. Ansprechen: Wer Verursacher anspricht, nimmt diesen oft den Wind komplett aus den Segeln. Es empfiehlt sich zunächst das private Gespräch. Sollte dies nichts bringen, sollten Sie sich Rückendeckung aus der Personalabteilung oder von Vorgesetzten holen. Auch hier wird ein persönliches Gespräch meist sofort Abhilfe schaffen.
    3. Reflektieren Sie sich: Hinterfragen Sie sich ob vielleicht wirklich etwas daran wahr ist oder ob Sie vielleicht eine Teilschuld tragen. Eventuell können Sie das Problem dann von selbst lösen.
    4. Nicht auch noch anfangen: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das kann nicht gut gehen. Bitte schlagen Sie nicht damit zurück, bzw. verschaffen Sie sich nicht kurzzeitig Luft, in dem Sie selber anfangen über die betreffenden Kollegen, bzw. deren Lästern, selbst zu läster. Außer, dass es Sie in eine nachteilige Position bringt, gar nichts.

Potentiale finden

Ein wenig Lästern tut wohl jeder. Man sollte sich aber immer wieder die Konsequenzen für andere, aber auch die eigenen vor Augen halten. Tatsächlich gibt es sogar posiitive Seiten am Läster. Es hilft nicht nur den eigenen Frust abzubauen. Wer professionell agiert, überlegt sich, ob der Gruind für das Lästern nicht auch die Chance birgt die Dinge zu erkennen, die im Unternehmen oder unter Kollegen nicht optimal laufen. Unter dem Gesichtspunkt kann Lästern sogar hilfreich sein. Sofern die Beteiligten sich professionell verhalten und sich und andere auch reflektieren.

Foto. Kevin Schmitz / Unsplash

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hilfe mobbingLästern am Arbeitsplatz

Thorsten • 26. September 2016


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Comments

  1. Paul Müller 29. August 2017 - 12:58 Reply

    Lästern kann aber auch ganz schnell ins Mobbing abdriften. Und dann ist schnelle Hilfe auch von Seiten des Arbeitgebers gefordert. Dieser ist nämlich verpflichtet, „seine Arbeitnehmer vor Eingriffen in deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechte durch Vorgesetzte, Mitarbeiter oder Dritte, auf die er Einfluss hat, zu schützen.“ (vgl. https://goo.gl/Uuiv4U ) Da muss man wirklich sensibel reagieren, sonst kann das schnell krank machen und davon hat ein Arbeitgeber natürlich auch nichts.

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