Der hello.jobs Blog für Job und Karriere

Wie man seine Gehaltsvorstellung ermitteln kann

Wie Sie Ihre Gehaltsvorstellung ermitteln

In vielen Stellenanzeigen werden Bewerber gebeten auch ihre Gehaltsvorstellung anzugeben. Den meisten Menschen fällt es schon schwer die eigene Persönlichkeit einzuschätzen und zu beschreiben. Den eigenen „Marktwert“ zu ermitteln ist da nicht leichter. Hier ein paar Tipps, wie man eine vernünftige Gehaltsvorstellung ermitteln kann.

Gehälter vergleichen

Sowohl Jobsuchende die sich das erste Mal bewerben, als auch berufserfahrene Bewerber, sollten sich zunächst über das entsprechende Gehaltsniveau informieren.

Dank einer Vielzahl von Online-Gehaltsvergleichsportalen (hier ein Beispiel) lässt sich ermitteln, was in bestimmten Berufen, Branchen und auch Orten gezahlt wird. Natürlich ist hier darauf zu achten, ob es sich um Einstiegsgehälter oder um Gehaltsangaben von Berufserfahrenen handelt. Das eigene bisherige Gehalt sollte hier auch als Grundlage dienen. Ein maßloser und nicht zu argumentierender Aufschlag auf das eigene Gehalt sollte dabei aber vermieden werden.

Realistischen Gehaltswunsch formulieren

Während Berufseinsteiger sich an doch etwas engere Grenzen halten sollten, orientiert sich die Gehaltsvorstellung bei Berufserfahrenen oft an einem Aufschlag an das bisherige Gehalt. Dieser Aufschlag sollte sich aber möglichst im Bereich des der Gehälter bewegen, die man eben durch Gehaltsvergleichsportale ermittelt hat. Hierbei ist natürlich immer zu bedenken, dass bei einem örtlichen Wechsel gegebenenfalls auch Aufschläge für höhere Lebenskosten wie Miete, Kinderbetreuung, Freizeit usw. zu kalkulieren sind. Aber auch weitere Dinge gilt es zu beachten und sollten in die Kalkulation mit einfließen:

  • Durchschnittsgehalt im angestrebten Beruf, Branche, Ort und Aufgaben
  • Die eigene Berufserfahrung und erreichte Abschlüsse
  • Spezielle Zusatzkenntnisse auf einem oder mehreren geforderten Kerngebieten
  • Eventuell geänderte zukünftige Lebenshaltungskosten bei Umzug
  • Gegebenenfalls bisher noch nicht einkalkulierte private Altersversorgung
  • Das bisherige Gehalt

Natürlich sollten Sie sich dabei nicht unter Wert verkaufen. Überzogene Gehaltsforderungen sind allerdings ebenso kontraproduktiv. Bedenken Sie, dass der Arbeitgeber in der Regel für jeden Job eine vorher kalkulierte Bandbreite eingeplant hat. Das geht aber nicht ins Uferlose, sondern bewegt sich meist bei einigen tausend Euro im Jahr für die meisten Positionen. Ein überzogenes Gehalt kann dann auch schon mal zur Absage führen. Auf der anderen Seite macht es auch keinen Sinn sich zu billig zu verkaufen. Denn wer schon mit dem Gefühl antritt zu wenig zu verdienen, wird nicht lange bleiben. Das weiß auch der Arbeitgeber.

Keine Gehaltsangabe führt zur Absage

Bitte vermeiden Sie es keine Gehaltsvorstellungen in der Bewerbung zu formulieren. Arbeitgeber verlangen dies ja nicht aus Spaß oder um zu sehen wer der Günstigste ist um diesen den Job zu geben. Dahinter steckt durchaus das Kalkül zu erfahren wer sowohl fachlich als auch in die Gehaltskalkulation, bzw. das Gehaltsgefüge des Unternehmens passt. Wer trotz expliziter Angabe in der Stellenanzeige keine Gehaltsvorstellung nennt, weckt bei Personalern schnell den Eindruck, dass man:

  • Ungenau arbeitet, da die Forderung nach Gehaltsvorgabe überlesen wurde
  • Desinteressiert ist bzw. Anweisungen ignoriert
  • Zu hohe Forderungen stellt und diese deswegen nicht abgibt
  • Seinen Marktwert selbst nicht einschätzen kann

Jeder dieser Punkte kann schon schon im Einzenen dazu führen, dass eine Absage erfolgt. Zu einer erfolgreichen Bewerbung gehört es also grundsätzlich eine Gehaltsvorstellung abzugeben – sofern diese vom Arbeitgeber gefordert ist. Es steht Ihnen natürlich frei und auch gut zu Gesicht, wen Sie diese auch unaufgefordert in Ihrer Bewerbung vermerken. Das erleichtert dem Personaler die Entscheidungsfindung und Ihnen eventuell ein Bewerbungsgespräch, welches nachher an grundsätzlich unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen beider Parteien scheitert.

Der letzte Weg

Sollten Sie nun gar keine Daten zu einem bestimmten Job finden, aber der Arbeitgeber eine Gehaltsvorstellung verlangen, dann sollten Sie ihm wenigstens die Bereitschaft zur Abgabe einer gewissen Vorstellung signalisieren und angeben wie hoch Ihr bisheriges Gehalt war. Dies sollte aber eine Ausnahme bleiben. Wenn Sie nun noch erfahren möchten, was Ihnen Netto von Ihren Gehaltsvorstellungen bleibt, dann nutzen Sie doch unseren Brutto/Netto-Rechner.

Bild: Pexels under CC0 License

[Gesamt:0    Durchschnitt: 0/5]
Gehaltsvorstellung ermitteln

Thorsten • 22. Januar 2018


Vorheriger Artikel

Kommentar verfassen