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Was sich 2018 für Schwangere und Mütter ändert

Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, sollen Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle ob jemand im Unternehmen schwanger ist, bzw. ob Mann oder Frau. Es bezieht sich auf den jeweiligen Arbeitsplatz. Hier soll festgestellt werden, ob an diesem Arbeitsplatz besondere Schutzbedürfnisse für Schwangere oder stillende Mütter bestehen.

Sollte eine Mitarbeiterin schwanger sein, muss der Arbeitgeber für eine vertiefte Gefährdungsbeurteilung Sorge tragen. Solange dies nicht erfolgt ist, soll die Arbeitnehmerin nicht arbeiten müssen. Dies galt bisher nur bei Risiko-Arbeitsplätzen, zum Beispiel beim Umgang mit gefährdenden biologischen oder chemischen Stoffen.

Grundsätzlich sollen Frauen mehr Mitsprache in Sachen Arbeitszeit bekommen, vor allem im Bereich der Mehrarbeit. So besteht ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter bei vorgegebenen Arbeitstempo wie zum Beispiel Fließbandarbeit oder bei Akkord. Der Arbeitgeber kann aber durchaus eine Vorgabe mit langsameren Vorgaben verlangen.

Auch Schülerinnen und Studenten profitieren ab 2018 von der bisherigen sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der – und achtwöchigen Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes. Sie sind befreit von Veranstaltungen, Schulungen, Seminare usw. die normalerweise als Pflichtveranstaltung für die anderen Arbeitnehmer eines Betriebes gelten. Für Mütter die ein behindertes Kind zur Welt bringen ist die Mutterschutzfrist nach der Geburt nun auf zwölf Wochen verlängert worden. Ebenfalls neu ist die Ausdehnung des Kündigungsschutzes auf Mütter, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche ihr Kind verloren haben.

Informative Links:
Elterngeld und Mutterschutzfrist

 

Bild: pixabay unter der CC0 Creative Commons

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Thorsten • 12. Dezember 2017


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Comments

  1. Regina Schenk 12. Dezember 2017 - 10:42 Reply

    Danke für diese schöne Übersicht. Wir planen ein Kind und mein Arbeitsplatz birgt einige Gefahren. Ich werde meine Chefin auf den einen oder anderen Punkt mal hinweisen. Aber wie macht man das, ohne als Querulant angesehen zu werden?

    • Merle 29. Januar 2018 - 11:36 Reply

      Hallo Regina,

      zunächst erst mal insgesamt ebenfalls vielen Dank für den knackigen Einblick. @Regina. Evlt auch diesen Artikel und notfalls auch Gerichtsurteile aus diesem Themengebiet mit zur Untermauerung deiner Argumente nehmen? Ifb.de hat da eine ganz gut Übersicht noch ergänzend zu dieser Zusammenfassung hier: https://www.ifb.de/betriebsrat/service/rechtsprechungen/eltern-und-pflegezeit-mutterschutz oder habt ihr eventuell einen Betriebsrat, an den du die Punkte geben kannst? Dann könnte er das stattdessen klären, was ja zu seinen Aufgaben auch gehört. In jedem Fall wünsche ich viel Glück und Erfolg und hoffe, dass es bald klappt bei euch und dann auch die Bedingungen in der Arbeit passen!

      Lg und einen guten Wochenstart,
      Merle

  2. Thorsten 12. Dezember 2017 - 11:08 Reply

    Man sollte da keine Sorge vor haben. Wir haben es hier mit gesetzlichen Vorgaben zu tun. Auf die kann man informativ hinweisen. Nach dem Motto: „Hier, haben Sie das gewusst, was sich für Sie ändert?“ Der Arbeitgeber dürfte froh sein, wenn er vorher weiß, was auf ihn zukommt und wo er Handlungsbedarf hat. Nur Mut!

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